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Personen im Rentenalter

AHV

Die AHV-Beitragspflicht erlischt ab dem Folgemonat des 64. Geburtstages für Frauen und ab dem 65. für  Männer.
Mitarbeiter, welche nach Rentenbeginn weiterarbeiten, haben  Anrecht auf die Befreiung der AHV-Beitragspflicht auf CHF 16'800/jährlich (CHF 1’400/Monat).

ALV

Personen, die das AHV-Rentenalter erreicht haben, sind ab dem Folgemonat von der ALV-Beitragspflicht befreit.

BVG

Normalerweise sind Rentner von der BVG-Pflicht befreit. Das System setzt automatisch den BVG-Code innerhalb der Berechnungsparameter auf “nicht pflichtig”. Falls der Mitarbeiter auch nach  Anfang des Pensionsalters die BVG-Beiträge zahlt, ist es notwendig, den Code manuell innerhalb der Berechnungsparameter des Mitarbeiters zu ändern.