Die AHV-Beitragspflicht erlischt ab dem Folgemonat des 64. Geburtstages für Frauen und ab dem 65. für Männer.
Mitarbeiter, welche nach Rentenbeginn weiterarbeiten, haben Anrecht auf die Befreiung der AHV-Beitragspflicht auf CHF 16'800/jährlich (CHF 1’400/Monat).
Personen, die das AHV-Rentenalter erreicht haben, sind ab dem Folgemonat von der ALV-Beitragspflicht befreit.
Normalerweise sind Rentner von der BVG-Pflicht befreit. Das System setzt automatisch den BVG-Code innerhalb der Berechnungsparameter auf “nicht pflichtig”. Falls der Mitarbeiter auch nach Anfang des Pensionsalters die BVG-Beiträge zahlt, ist es notwendig, den Code manuell innerhalb der Berechnungsparameter des Mitarbeiters zu ändern.