Die Unfallzusatzversicherung ergänzt die verbleibende Leistung, die durch die UVG-Versicherung nicht gedeckt ist. Diese Leistung ist durch einen privaten Versicherungsvertrag geregelt, die Bedingungen werden direkt zwischen Arbeitgeber und Versicherer vereinbart, es bestehen keine fixen gesetzlich geregelte Abzüge.
Falls das Unternehmen einem kollektiven Arbeitsvertrag untersteht, sind die Versicherungsbedingungen innerhalb des Kollektivvertrages festgehalten.
Gemäss nachstehenden Lösungen :
1. Deckt die restlichen 20% der Leistungen, die nicht durch UVG versichert sind
2. Deckt den Lohnanteil, der über CHF 126'000 liegt
Die Aufteilung der Quoten wird durch den Arbeitnehmer oder durch einen Kollektiv-Arbeitsvertrag festgelegt.