Die Versicherung ist nicht obligatorisch. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, 4/5 des Lohnes gemäss Berner-Skala zu entrichten.
Kann zweier unterschiedlicher Gesetzesgebungen unterstehen:
VVG: Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag
KVG: Krankenversicherungsgesetz
Als Grundlage können die eine oder andere Gesetzgebung dienen. Die Versicherer stützen sich normalerweise auf die VVG, für die Kollektiv-Verträge wird oft KVG berücksichtigt. Mit dem KVG werden eventuelle Streitfälle auf behördlicher Ebene entschieden, beim VVG hingegen muss eine Zivilklage eingereicht werden. Beim KVG sind die Beiträge Männer/Frauen in gleicher Weise gesetzlich festgelegt, beim VVG sind die Beiträge normalerweise unterschiedlich.
Die Militärerwerbsausfallsentschädigungen sind normalerweise der KTG unterworfen, aber letzten Endes hängt dies davon ab, welcher Vertrag zwischen Unternehmen und Versicherer abgeschlossen wurde.