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Benutzerlizenz

EasySalary.ch: Benutzerlizenz für den Benutzer
 
(gültig ab 21.08.2024)
 
I. Anwendungsfeld und Änderungen

1. Anwendungsfeld

Danke, dass Sie EasySalary,ch gewählt haben,  Online-Software für die Lohn-Abrechnungen (im Folgenden die "Software" genannt).
 
Dieser Lizenzvertrag (im Folgenden "Vertrag" und "Nutzungsbedingungen") ist ein gesetzlicher Vertrag zwischen dem Benutzer (im folgenden "Benutzer", "Kunde", "Ihr"), eine juristische oder physische Entität, beim Ausfüllen des Formulars für das Abonnement identifiziert, und der Firma EasySalary.ch SA - Massagno (im Folgenden "Der Lieferant", "Wir").
 
Dieser Vertrag dient zur Regelung von Zugang und Benutzen der Software von Seiten des Kunden und seiner Agenten, Vertreter oder Mitarbeiter.
 
Mit dem Zugang zur Software erklärt der Kunden ausdrücklich, dass er alle Nutzungsbedingungen akzeptiert.
 
2. Definitionen
 
Der Begriff "Software" steht, außer für das Programm EasySalary, für jedes andere Programm, Werkzeug, Komponente, Dienstleistung im Internet und jede Aktualisierung (z.B. Instandhaltung der Software, Service-Informationen, Hilfe-Inhalt, Fehlerkorrekturen, usw.) welche der Lieferant dem Kunden zur Verfügung stellt.
 
Der Begriff "Zugangsinformationen" meint die Informationen, welche dem Kunden und den vom Kunden autorisierten Benutzern dienen, um sich zu identifizieren und Zugang zur Software und den Daten zu haben (Passwort, Konto, Email, Firmenname, usw.).
 
 
 
II. Gegenstand des Vertrages
 
3. Bewilligung der Lizenz und Vorbehalte
 
Gemäß diesen Nutzungsbedingungen bewilligt der Lieferant dem Kunden eine persönliche Lizenz, die beschränkt gilt, nicht exklusiv und nicht übertragbar ist und für das erste Abonnement und für jede Verlängerung gilt und zwar für den elektronischen Zugang zur Software und ihr Benutzen, für das Verwalten der Daten und die Informationen des Kunden, und allein für die Anzahl von autorisierten Benutzern, für welche der Kunde die Lizenz bezahlt hat.
 
Der Zugang  ist für eine physische Person mit Hilfe eines Browsers erlaubt und nicht mit Hilfe von Programmen oder automatischen Systemen.
 
Dieser Vertrag erlaubt dem Kunden oder irgendwelchen Dritten  nicht, folgende Operationen auszuführen: (i) zugehen oder versuchen Zugang zu haben zu irgend einem System des Lieferanten, zu Programmen oder Daten, welche nicht für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind; (ii) in irgendeiner Form das Material auf der Webseite des Lieferanten zu kopieren, reproduzieren, veröffentlichen, laden, schicken, übertragen, wiederverkaufen oder vertreiben; (iii) Dritten erlauben, von der Software und deren Funktionen Gebrauch zu machen indem vermietet wird, verliehen oder über einen anderen Vertrag; (iv) keines der Rechte, die dem Kunden dank diesem Vertrag gegeben worden sind, kann übertragen werden; (v) keine technische Einschränkung der Software darf umgehen werden, absolut kein Werkzeug benutzen, um Funktion, die nicht funktionieren, funktionstüchtig zu machen, die Software auseinandernehmen oder seine Technologie für anderes verwenden, außer wenn ausdrücklich vorgesehen vom geltenden Gesetz; (vi) das korrekte Funktionieren der Software verhindern oder versuchen zu verhindern , verhindern, dass andere Benutzer normalen Zugang zur Software haben und sie benutzen können, oder der Infrastruktur des Lieferanten übertrieben viel und unnötige Arbeit aufzwingen; (vii) die Software anders gebrauchen als in dieser Sektion ausdrücklich vorgesehen ist.
 
Bei der Software könnte es Einschränkungen geben bezüglich Anzahl Angestellte, Anzahl Löhne, bezüglich Art von Löhnen, die bearbeitet werden können oder kann in bestimmten Fällen und für bestimmte Situationen nicht geeignet sein
 
III. BEGINN, DAUER und ENDE DES VERTRAGES
 
4. Abonnement
 
Die Lizenz der Software wird auf jährlicher Basis erteilt, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wenn der Kunde nicht fristgerecht kündigt (Artikel 5), wird das Abonnement automatisch um ein Jahr verlängert.
 
Im Abonnement nicht inbegriffen ist  (i) der Internetzugang für den Zugang zur Software. Dafür muss sich der Kunde selber an einen Provider wenden, (ii) das Geben von vinkulierenden Ratschlägen betreffend Einrichten von Abzügen, und (iii) Informationen zu den Kantonssteuern und Bundessteuern sowie (iv) jede andere technische Unterstützung und Information, die nicht Online von der Software selbst geliefert wird.
 
Die Software gilt als vom Kunden akzeptiert sofort nach Akzeptzieren dieses Vertrages für die Demoversion und was die Vollversion betrifft, sobald dieser Vertrag akzeptiert worden ist und nach dem Bezahlen der Abonnementgebühr.
 
Der Zugriff zur Software beginnt: (i) für die Demoversion mit dem Akzeptieren dieses Vertrages und nachdem der Lieferant alle Informationen bekommen und verarbeitet hat, welche auf dem Formular für das Abonnement der Demoversion stehen und für die Vollversion nach dem Akzeptieren dieses Vertrages und nachdem der Lieferant alle Informationen bekommen und verarbeitet hat, die auf dem Formular für das Abonnement stehen.
 
Die Informationen, welche der Kunde oder seine Agenten liefern, müssen sorgfältig und komplett sein und der Kunde verpflichtet sich, eventuelle Änderungen sofort zu melden.
 
5. Kündigung des Vertrages von Seiten des Kunden
 
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten ohne Anrecht, schon überwiesene Abonnementskosten zurück zu bekommen.
 
Eine ausgebliebene Vorausbezahlung der Abonnementskosten wird als Kündigung von Seiten des Kunden verstanden.
 
6. Kündigung von Seiten des Lieferanten
 
Das Recht für das Benutzen der Software kann dem Kunden vom Lieferanten jederzeit gekündigt werden, wobei ihm die Abonnementskosten für die vollen Monate zurückerstattet werden, in denen er die Software wegen der Kündigung nicht benutzen kann.
 
Der Lieferant behält sich vor, den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne Entschädigung, falls der Kunde nicht bezahlt oder wenn er die vorliegenden Nutzungsbedingungen oder Rechte des Lieferanten verletzt hat oder wenn der Verdacht darauf besteht.
 
Der Lieferant hat das Recht, den Zugang und das Benutzen der Software oder Teile von ihr jederzeit einzustellen oder einzuschränken. Der Lieferant kann dem Kunden eine Frist  geben, innerhalb welcher er sich nach den vorliegenden Bedingungen richten muss. Dabei behält sich der Lieferant trotzdem vor, den Vertrag zu kündigen, wobei während der Einstellung der Kunde weiterhin verpflichtet ist, den Preis zu bezahlen.
 
7. Liquidation der Beziehungen nach der Kündigung
 
Nach der Kündigung von Seiten des Kunden, wird der Lieferant dem Kunden erlauben, auf die Software weitere 90 Tage lang zuzugreifen, aber nur zum Konsultieren der Daten, ohne Daten einzugeben, zu verarbeiten, zu ändern oder zu vervollständigen.
 
Nach dieser Frist oder sofort, wenn die Unterbrechung mit sofortiger Wirkung stattgefunden hat, wird der Lieferant den Zugang einstellen und kann (ohne verpflichtet zu sein) die Daten des Kunden und des Kontos löschen.
 
Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass der Lieferant nicht dafür haftet, wenn der Zugang zur Software annulliert und/oder die Zugangsinformationen und beliebige Daten oder Informationen gelöscht worden sind.
 
 
 
IV. RECHTE UND PFLICHTEN DES LIEFERANTEN
 
8. Änderungen
 
Der Lieferant behält sich vor, die Software einzig nach seinem Belieben und Gutdünken zu aktualisieren oder zu ändern, sei es vorübergehend oder für immer. Er selber definiert und/oder ändert  die Bedingungen zum Benutzen der Software oder die Software selber und/oder ändert die Art der Lieferung oder den Zugang zur Software und/oder die Abonnementskosten und er selber ändert, löscht, unterbricht oder zwingt Konditionen auf betreffend Charakteristiken oder Aspekte der Software. 
 
Der Lieferant behält sich vor, jede dieser Änderungen mit sofortiger Wirkung aktiv zu machen, aus Sicherheitsgründen für das System oder die Informationen für den Zugang ("Zugangsinformationen") oder um neuen Gesetzen oder Regeln gerecht zu werden. Bei Änderungen macht der Lieferant den Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege darauf aufmerksam, nämlich innert 30 Tagen. Wenn die Änderung die Konditionen des Kunden merklich verschlechtern, kann der Kunde das Abonnement innert 30 Tagen ab Bekanntmachen der Änderung kündigen. Dies mit eingeschriebenem Brief an den Lieferanten und mit dreimonatlicher Kündigungsfrist per Ende eines Monates.
 
 
9. Instandhaltung
 
Der Lieferant kann Instandhaltungsarbeiten ausführen, die einen Dienstunterbruch, Verspätungen oder Fehler in der Software zufolge haben könnten. Der Lieferant wird versuchen, schon programmierte Arbeiten anzukündigen, aber er kann nicht garantieren, dass diese Mitteilungen erfolgen.
 
Wenn der Kunde es ausdrücklich verlangt oder wenn ein Fehler auftritt oder bei Inkompatibilität der vom Kunden eingegebenen Daten oder wenn sie neuen Versionen angepasst werden, kann der Lieferant Daten eingeben, ändern oder vervollständigen, wobei er bei relevanten Fällen den Kunden benachrichtigt.
 
10. Infrastruktur
 
Der Lieferant behält sich vor, dass er für seine Dienste und die Software, die er zur Verfügung stellt, sich nach Belieben und ohne den Kunden darüber zu informieren, sich an Systeme, Hardware, Software, Infrastrukturen für die Kommunikation, Datenarchivierung  und jede andere Infrastruktur wenden kann, sei es die eigene oder die von Dritten und zwar an einem Ort und/oder Zentren oder an mehreren.
 
11. Erlaubte Verbreitung
 
Der Kunde willigt ein, dass die Software seine Daten Dritten übermittelt, die er selber bestimmt (Versicherungen, AHV, usw.) mittels den für den Datenaustausch vorgesehenen Prozeduren, Ämter und Methoden.
 
Der Kunde nimmt Kenntnis und akzeptiert, dass der Lieferant, damit der Zugang zur Software und das Benutzen gewährleistet ist, die Zugangsinformationen und die Konto-Daten (i) den Mitarbeitern des Kunden übermittelt, welche laut Eintragungsdaten die aktuellen Kontaktpersonen sind, oder (ii) den Mitarbeitern, welche der Kunde dem Lieferant als Ersatzpersonen für die Kontaktperson mitgeteilt hat.
 
Der Kunde nimmt Kenntnis  und akzeptiert, dass der Lieferant befugt ist, die vom Kunden eingetragenen Daten zu lesen, aus gesetzlichen Gründen und auf Verlangen der Behörden und damit das Funktionieren der Software gewährleistet wird, damit er Sicherheitskopien machen kann, um die Leistungsfähigkeit zu verbessern, um Kontrollen auszuführen und die Daten zu testen und damit er dem Kunden helfen und unterstützen kann.
 
12. Feedback/Beiträge
 
Der Lieferant kann einen Mechanismus zur Verfügung stellen, dank welchem der Kunde Anregungen, Ratschläge, Lösungen, Beiträge, Informationen und Beispiele für die Software, für die Lohnabrechnung, die Normen und anderes geben kann ("Feedback"). Der Kunde erlaubt, dass der Lieferant  nach eigenem unanfechtbarem Gutdünken die Beiträge verwenden kann, auch für in Zukunft vorgesehene Änderungen und/oder für Werbematerial. Der Kunde gewährt dem Lieferanten die Lizenz gratis, ewig, für die ganze Welt, total übertragbar, unwiderruflich, damit er jede Information, welche der Kunde dem Lieferanten im Feedback gibt, für jeden Zweck benutzen, reproduzieren, ändern, ausführen, vertreiben und sichtbar machen kann.
 
13. Übertragung der Rechte und Pflichten
 
Der Lieferant wird vom Kunden autorisiert, das Abonnement zu übertragen und die Verwaltung der Software und deren Daten Dritten zu übergeben, die den gleichen Dienst erweisen, wobei er das innert 30 Tagen ab der stattgefundenen Übertragung mitteilen muss.
 
 
 
V. RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
 
14. Bezahlung des Preises
 
Der Preis für den Dienst und die betreffenden Bezahlungsmodalitäten werden auf der Webseite des Lieferanten definiert. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Das Abonnement wird für ein ganzes Jahr im Voraus bezahlt, außer im 1. Jahr, wo nur die Periode ab Zugang zur Software bis Ende des Kalenderjahres verrechnet wird. Bei Kündigung des Vertrags, wird dem Kunden der betreffende Betrag im Verhältnis nicht zurückerstattet.
 
Wenn der Preis aufgrund des effektiven Nutzens der Software bestimmt wird (wie oft und wie lange), wird eine Vorauszahlung verlangt, welche die geschätzten Kosten des Jahres deckt. Der Lieferant setzt den zu bezahlenden Betrag fest und nimmt die Abrechnung vor.
 
15. Daten der Eintragung
 
Zum Benutzen der Software muss sich der Kunde eintragen lassen und (i) komplette Informationen liefern, die wahrheitsgetreu und exakt sind, zur eigenen Person, aber auch zu anderen Benutzern, die eventuell später autorisiert werden, beziehungsweise allgemein zu allen Daten, die eingegeben werden; (ii) er verpflichtet sich, die Informationen der Eintragung sorgfältig zu aktualisieren und wenn nötig zu vervollständigen. Die Informationen, welche der Kunde dem Lieferanten liefert, müssen komplett und exakt sein, denn sonst könnte die Lohnabrechnung falsch herauskommen und die Software könnte nicht korrekt funktionieren. Der Lieferant kann für falsche, nicht sorgfältige oder nicht komplette Informationen des Kunden nicht haftbar gemacht werden.
 
16. Zugangsinformationen des Kunden und Konto-Daten
 
Der Kunde ist selber verantwortlich (i) für das Geheimhalten seiner persönlichen Zugangsinformationen und diejenigen von Benutzern, die vom Kunden autorisiert worden sind, wie z.B. Benutzername, Passwort und andere vom Kunden benutzte Login-Informationen für den Zugang zur Software und er verpflichtet sich, sie als streng vertraulich zu behandeln und (ii) für das Verhindern von Zutritten oder Benutzen von Informationen, Dateien und Daten, welche der Kunde benutzt und in der Software speichert.
 
Der Kunde ist verantwortlich für die anderen Benutzer, die unter dem Konto des Kunden autorisiert sind, beim Verschaffen des Zugangs zur Software  und Zuordnen des Passworts. Er muss sich vergewissern, dass diese Benutzer diesen Vertrag einhalten.
 
Die Zugangsinformationen sind persönlich und können nicht mit anderen Personen geteilt werden. Jeder autorisierte Benutzer, inklusive der Kunde, hat nur Zugang zur Software, wenn er seine persönlichen Zugangsinformationen benutzt.
 
Der Kunde ist verantwortlich für alle elektronischen Kommunikationen, inklusive das Registrieren des Kontos und die Informationen aller Benutzer, welche Zugang haben, weil sie vom Kunden autorisiert worden sind, d.h. Email, Finanzen, Konto und andere Daten („Kommunikationen"), die dank den Zugangsinformationen des Kunden verarbeitet worden sind. Der Lieferant nimmt an, dass jede Kommunikation, welche er dank den Zugangsinformationen erhält, vom Kunden geschickt und/oder vom Kunden autorisiert worden sind.
 
Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass er jeden Verlust, Diebstahl oder nicht autorisierten Gebrauch der Zugangsinformationen sofort dem Lieferanten melden muss, sobald er sich bewusst wird. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Zugang zur Software (oder einem Teil von ihr) zu verweigern, wenn er glaubt, dass ein Verlust, ein Diebstahl und ein nicht autorisierter Gebrauch der Zugangsinformationen stattgefunden haben oder stattfinden können. Der Kunde erlaubt dem Lieferanten, die Zugangsinformationen zu benutzen, damit er ihm technische Unterstützung, inklusive Updates und Betreuung leisten kann und damit er Fehler oder Gründe für Dienstunterbrüche finden kann. Und damit er die Art der Daten und die vom Lieferanten vorgesehene Dienste verbessern kann.
 
17. Gebrauch der Software von Seiten des Kunden
 
Der Kunde ist selber verantwortlich dafür, dass der Gebrauch dieser Software seinen von ihm erwünschten Zweck erreicht, und zwar was der Gebrauch und das korrekte Einstellen betrifft und beim Feststellen, ob die Resultate, die er dank Benutzen der Software erreicht hat, seinen Erwartungen entsprechen. Der Lieferant und seine Partner können nicht garantieren, dass die Funktionen der Software den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Auch nicht, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei funktioniert.
 
Der Kunde muss die Anweisungen zum Gebrauch der Software lesen und nimmt zur Kenntnis, dass die Resultate anders sein können, je nachdem wie die Daten eingegeben werden, in welcher Reihenfolge und wann und dass sie abhängen von der Art, der Reihenfolge und dem Zeitpunkt, wo die Befehle erteilt werden.
 
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Informationen, welche der Lieferant zur Verfügung stellt zum Gebrauch der Software und der Dienste, zu rechtlichen Fragen oder Lohnfragen oder anderem, nur gegeben werden, um das Verständnis des Programms zu erleichtern. Sie können auf bestimmte Situationen nicht zutreffen, könnten von Ereignissen oder von der Zeit überholt sein und könnten nicht passen.
 
Der Kunde muss von jedem Lohnabrechnungsformular eine Kopie (auf Papier oder in elektronischem Format) behalten. Dies auch von jedem anderen Dokument, z.B. für die Steuern oder von anderen Daten, die er in Zukunft für Revisionen, aus rechtlichen Gründen, für die Archivierung oder anderes braucht, obwohl diese Informationen im System des Lieferanten bleiben könnten.
 
18. Übertragung der Rechte und Kompensation
 
Der Kunde darf keine seiner Rechte oder Pflichten anderen zuweisen und/oder übertragen, ohne vorher eine schriftliche Erlaubnis vom Lieferanten bekommen zu haben. Der Kunde hat außerdem nicht das Recht, seine Forderungen mit denen, die er dem Lieferanten schuldet, zu kompensieren.
 
19. Swissdec
 
Die Software wurde aufgrund der Richtlinien von Swissdec (www.swissdec.ch) entwickelt. Manche Funktionen der Software sind auf Basis der Richtlinien und Vorschriften von Swissdec verfügbar oder benutzbar gemacht geworden. Der Benutzer anerkennt das und  akzeptiert, sich nach Swissdec zu richten und alle Bestimmungen und Vorschriften von Swissdec zu befolgen für die Präsentation, die Abrechnung, den Datenaustausch der Lohndaten oder anderem, das sich auf das Benutzen der Software bezieht.
 
 
 
VI. Verantwortung
 
20. Begrenzte Garantie
 
Die Software wird 'so wie sie ist' geliefert und 'so wie sie momentan verfügbar ist' und soweit es das geltende Recht erlaubt, lehnen der Lieferant und seine Zweiggesellschaften, Distributoren, Lieferanten von Inhalt oder Diensten von Dritten, Wiederverkäufer und Lieferanten (zusammenfassend "Lieferanten" genannt) jede Garantie für die Software ab, sei sie ausdrücklich oder impliziert. Inklusive dass sie für besondere Zwecke geeignet ist, für die Verkäuflichkeit oder anderes.
 
Der Lieferant garantiert nicht, dass die Software mit den betreffenden Dienstleistungen hundertprozentig sicher und fehlerfrei ist, dass sie virenfrei läuft, ohne Unterbrechungen, und dass kein Risiko für Identitätsdiebstahl besteht, dass keine Hacker-Drohungen bestehen, oder andere Begrenzungen.
 
Der Lieferant wird danach streben, dass die Daten im Server sicher sind, indem er Werkzeuge dafür benutzt, die eine angemessene Sicherheit bieten und indem er regelmäßig Wartungen und Überwachungen ausführt.
 
Die Software wurde aufgrund des momentan geltenden Schweizer Gesetzes entwickelt, mit dem Zweck, Benutzern zu helfen, welche in der Schweiz arbeiten. Der Lieferant kann nicht garantieren, dass die Software außerhalb der Schweiz funktioniert. Die Software muss benutzt werden, indem man sich bewusst ist, dass der Lieferant und seine Geschäftspartner oder Unterlieferanten keine Rechtshilfe leisten, Unterstützung in der Buchhaltung oder andere professionelle Dienste anbieten.  Wenn nötig, muss der Kunde sich selber an Personen wenden, die kompetent sind.
 
Der Lieferant gewährleistet auf keine Art und Weise, dass das Benutzen der Software von Seiten des Kunden irgendwelche Pflichten oder Rechtsverbindlichkeiten erfüllt. Der Kunde ist selber verantwortlich für das Benutzen der Software und für die Resultate, die durch das Benutzen der Software und der Dienste entstehen und dass sie dem geltenden Gesetz entsprechen. Es ist auch Aufgabe des Kunden, sich über Gesetzesänderungen, neue Regeln und buchhalterische Normen zu informieren, die im Zusammenhang mit der Software stehen.
 
21. Begrenzte Verantwortung
 
Die Verantwortung des Lieferanten und seiner Geschäftspartner oder Unterlieferanten für Probleme im Zusammenhang mit diesem Vertrag bezieht sich nur auf den Betrag, der der Kunde dem Lieferanten bezahlt hat für das Abonnement zum Benutzen der Software für höchstens drei Monate. Soweit es das geltende Recht erlaubt, kann der Lieferant nicht  verantwortlich gemacht werden für Schäden, seien es direkte oder indirekte, zufällige, spezielle, moralische oder sich ergebende, inklusive Schäden wegen Arbeitsverlust, wegen Fehlern im Fernmeldeverkehr, wegen Verlust, wegen Bruch oder Unsicherheit, wegen Datendiebstahl, wegen Viren, Spyware und wenn der Kunde, aus welchem Grunde auch immer, nicht auf seine Daten zugreifen kann, wenn er einen Verdienstverlust erleidet oder im Zusammenhang mit Investitionen oder anderem Unrecht (inklusive Nachlässigkeit), im Zusammenhang mit dem Vertrag, selbst wenn der Lieferant oder seine Unter-Lieferanten von der Möglichkeit dieser Schäden Kenntnis haben und dafür dass die Mittel, die hier aufgezählt werden, ihren grundlegenden Zweck nicht erreicht haben..
 
Der Lieferant haftet auf keinen Fall für irgendwelche Verluste, Kosten, für Verantwortung oder für einen Schaden, der entsteht, wenn Dienste von Dritten oder Webseiten in Anspruch genommen werden. Der Lieferant übernimmt auf keinen Fall die Verantwortung gegenüber anderen, die nicht seine Kunden sind für das Benutzen der Software und wenn sie diese nicht benutzen können. Zudem ist der Lieferant gegenüber dem Kunden absolut nicht verantwortlich für keine Verbreitung von Seiten des Lieferanten der Informationen an Empfänger aufgrund Punkt 11 dieses Vertrages oder als Folge des Gebrauchs der Zugangsinformationen des Kunden oder der Daten des Kunden.
 
Der Lieferant kann zudem nicht als verantwortlich betrachtet werden für Fehler oder Verzögerungen beim Ausführen seiner Pflichten, welche mit diesem Vertrag zusammenhängen, wenn die Grunde für Fehler oder Verspätung  vom Lieferanten nicht angemessen unter Kontrolle behalten werden können, wie Naturkatastrophen, Terrorismus, Kriege oder andere feindliche Begebenheiten, gewerkschaftliche Auseinandersetzungen, zivile Unruhen, Akte oder Unterlassungen von Dritten, Nichtfunktionieren der Elektrizität oder der Fernmeldungen oder Gründe, die von der Regierung abhängen.
 
Die begrenzte Verantwortung des Lieferanten wird angewendet, wenn der Lieferant von Verlusten weiß oder auch nicht oder wenn er von möglichen Verlusten hätte wissen müssen.
 
Die obenbeschriebene Eingrenzung der Verantwortung ist grundlegend für den Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden. Der Lieferant hätte die Lizenz für den Zugang zur Software ohne diese Einschränkungen nicht liefern können.
  
 
22. Daten von Dritten
 
Für die Berechnung der Quellensteuer und anderen Abzügen, stützt sich die Software auf Daten und Tabellen des Kantons, von verschiedenen Instituten und Versicherungen. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für die Gültigkeit dieser Daten und garantiert nicht, dass sie korrekt  und aktuell sind und dass sie rechtzeitig für den Kunden verfügbar sind.
 
23. Dienste von Dritten
 
Beim Benutzen der Software könnte es vorkommen, dass der Lieferant den Kunden über Dienstleistungen, Produkte, Angebote und Promotionen von Dritten in Kenntnis setzt. Wenn der Kunde sich entscheidet, Dienstleistungen von Dritten zu benutzen, ist er selber verantwortlich für die Konsultation und das Verständnis der Nutzerbedingungen solcher Dienstleistungen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Dritten haften für die Leistungen dieser Dienste und nicht der Lieferant.
 
24. Webseiten von Dritten
 
Die Software kann Links zu Webseiten enthalten, die von Dritten verwaltet werden ("Webseiten von Dritten") Diese Link werden nur für den Komfort des Kunden geliefert. Die Webseiten von Dritten werden nicht vom Lieferanten kontrolliert und verwaltet. Der Lieferant prüft Webseiten von Dritten nicht, er heißt sie  nicht gut, überwacht sie nicht, garantiert sie auch nicht und gibt keinen Kommentar zu Webseiten von Dritten und das Einfügen von Links in der Software  heißt nicht, dass der Lieferant eine Zweiggesellschaft ist, diese Seiten sponsert oder unterstützt und die Informationen, die in ihnen enthalten sind, unterstützt, gutheißt, überprüft oder überwacht. Der Lieferant ist auf keinen Fall verantwortlich  für die Informationen, die auf diesen Seiten stehen oder wenn der Kunde diese Seiten benutzt oder nicht benutzen kann. Für den Zugang zu diesen Seiten übernimmt der Kunde die volle Verantwortung und stimmt mit überein, dass die Webseiten von Dritten andere Benutzerkonditionen und andere Konditionen zur Privacy enthalten könnten, als die Seite des Lieferanten.
 
 
 
VII. Geistiges Eigentum
 
25. Eigentum und Gebrauch
 
Das Material auf der Webseite des Lieferanten, inklusive das verlegerische Material, Informationen, Fotos, Abbildungen, Zeichnungen und anderes grafisches Material, Namen, Logos und Marken gehören dem Lieferanten, als Besitzer und ist vom Gesetz geschützt durch die Autorenrechte, Markenrechte und durch Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums. Der Gebrauch wird nur soweit zugelassen, wie in den vorliegenden allgemeinen Bedingungen festgehalten. Dieser Vertrag gibt dem Kunden kein Anrecht auf die Marken oder die Produkte des Lieferanten. Die Software ist Gegenstand einer Lizenz, sie wird nicht verkauft.

 

VIII. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

26. Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Lieferant im Auftrag des Kunden durchführt

Der Lieferant und der Kunde nehmen gegenseitig zur Kenntnis und erkennen an, dass die Nutzung der Software die Eingabe personenbezogener Daten in das System beinhaltet und, dass die Verarbeitung dieser Daten eine relevante Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes („DSG“) darstellt.

Der Kunde bestimmt hinsichtlich der in die Software eingegebenen personenbezogenen Daten den Zweck und die Mittel der Verarbeitung und übernimmt die Rolle des Datenverantwortlichen (nachfolgend auch „Verantwortlicher“).

Der Lieferant, im Rahmen der in den vorherigen Absätzen genannten Verarbeitungstätigkeiten, führt im Auftrag des Kunden Verarbeitungsvorgänge durch, um dem Kunden die Dienstleistung zu erbringen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen. In Hinblick auf diese Vorgänge, beauftragt der Kunde, in Qualität als Verantwortlicher, den Lieferanten mit der Datenverarbeitung als Auftragsbearbeiter, gemäß Art. 9 DPA.

Die von der Beauftragung erfassten Verarbeitungsvorgänge, die Weisungen des Verantwortlichen sowie die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Bedingungen sind in Anhang 1 – Data Protection Agreement festgelegt.

27. Vom Lieferanten selbst durchgeführte Bearbeitungen

Der Lieferant behält sich das Recht vor, als unabhängiger Verantwortlicher Verarbeitungsvorgänge an personenbezogenen Daten durchzuführen.

 
 
IX. VERSCHIEDENES
 
28. Elektronische Kommunikation, Genehmigung
 
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant mit ihm per Email kommuniziert und/oder dass er ihm elektronische Kommunikationen durch Veröffentlichungen auf einer oder mehr gesponserten Webseiten zukommen lässt. Unter elektronischen Kommunikationen versteht man Nachrichten, Eintragungen, Verträge  oder andere Arten von Nachrichten, die den Kunden erreichen und/oder von ihm geschickt werden bezüglich der Software.
 
Email-Änderungen: Der Kunde willigt ein, Änderungen seiner Email-Adresse rechtzeitig bekannt zu geben, indem er auf die Software zugreift und die Kontaktinformationen aktualisiert.
 
29. Position des Lieferanten
 
Der Kunde stimmt mit überein, dass der Lieferant nicht sein Agent oder Treuhänder ist, wenn er die Software benutzt. Die Unterlieferanten, die Agenten, die Mitarbeiter, Distributoren, Wiederverkäufer des Lieferanten sind nicht autorisiert, anstelle des Lieferanten zusätzliche Konzessionen zu machen, andere Verbindlichkeiten oder Garantien anstelle des Lieferanten zu geben.
 
30. Schriftliche Form
 
Jede schriftliche Urkunde, betreffend Verzicht oder Änderung der Begriffe in diesem Vertrag von Seiten des Lieferanten muss von einem autorisierten Funktionär des Lieferanten unterschrieben werden und  muss sich ausdrücklich auf die Klausel beziehen, um die es geht.
 
31. Salvatorische Klausel
 
Dieser Vertrag (und jeder zusätzliche Begriff und jede Kondition, welche der Lieferant in diesem Vertrag ändert oder hinzufügt) ist eine komplette Erklärung der Vereinbahrung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten und zählt vollständig die Verantwortung des Lieferanten und seiner Lieferanten auf und die Hilfsmittel, welche dem Kunden zur Verfügung stehen bezüglich der Software und deren Gebrauch. Die Ungültigkeit von einer oder von mehreren Klauseln der vorliegenden allgemeinen Bedingungen beeinträchtigt die Gültigkeit der restlichen Klauseln des Vertrages nicht. In solchen Fällen würden beide Parteien die ungültige Norm mit einer Klausel oder einer Haltung ersetzen, welche dem Resultat am nächsten kommen, das von der ungültigen Klausel angestrebt worden war.
 
32. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Diesel Vertrag untersteht dem Gesetz des Kantons Tessin und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und im Falle eigens Streites ist das zuständige Gericht Lugano. Für jeden anderen Punkt, der in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich behandelt worden ist, gilt das Schweizerische Obligationenrecht. Wenn der Kunde im Ausland wohnt, erklärt er sich einverstanden, dass der Gerichtsstand in Lugano ist.

Diese Vereinbarung ist in drei Sprachen verfasst, im Falle von Unstimmigkeiten ist die italienische Version maßgebend.
 

Beilage 1 – Data Protection Agreement


Vorausgesetzt, dass

  • dieses Data Protection Agreement (nachfolgend „DPA“) ist den „Allgemeinen Bedingungen und Nutzungslizenz für den Endbenutzer“ beigefügt (nachfolgend „Abkommen“ und „Allgemeine Bedingungen“) und stellt einen integralen Bestandteil der Software EasySalary.ch dar;
  • dieses DPA muss als zwischen denselben Parteien unterzeichnet betrachtet werden und unterliegt demselben Geltungsbereich, denselben Definitionen und im Allgemeinen allen für das Abkommen geltenden Bedingungen;
  • der Lieferant erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Software EasySalary.ch („Software“), wie in dem Abkommen festgelegt, und wird im Zuge dessen, die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden durchführen und in Konformität mit den in dieser DPA dargelegten schriftlichen Anweisungen;
  • art. 9 des DPA legt fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, die einem Auftragsbearbeitern für die Verarbeitung anvertraut werden, vertraglich oder gesetzlich erfolgen kann, und sieht außerdem vor, dass der für die Verarbeitung des Verantwortlichen („Verantwortliche“) insbesondere dafür sorgen muss, dass der Auftragsbearbeiter („Auftragsbearbeiter“) in der Lage ist, die Sicherheit der Daten zu gewährleisten;
  • der Lieferant bietet ausreichende Garantien – insbesondere im Hinblick auf Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit und Ressourcen – zur Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen, die den Anforderungen des DPA entsprechen, einschließlich der Sicherheit der Verarbeitung, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten mit dem Ziel, die Rechte der interessierten Parteien zu schützen.
  • gemäß dieser DPA wird der Kunde als Verantwortliche und der Lieferant als Auftragsbearbeiter identifiziert.


1. Beschreibung des Prozesses

Der Auftragsbearbeiter führt im Rahmen der Ausführung der Dienste in der entsprechenden, von DPA vorgesehenen Rolle, Tätigkeiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Verantwortlichen durch.
Die Eigenschaften dem Auftragsbearbeiter delegierten Verarbeitungsvorgänge sind in Anhang 1-bis beschrieben.

Die im Auftrag des Verantwortlichen durchgeführten Verarbeitungsvorgänge betreffen die vom Kunden in die Software eingegebenen, personenbezogenen Daten. Die Kategorien personenbezogener Daten und an der Verarbeitung interessierte Personen, sowie die Art und Zwecke der durchgeführten Verarbeitungsvorgänge berücksichtigen die Gestaltung der Software.

Die Einbeziehung in die Software und/oder Nutzung der Software für andere Zwecke als die, für die sie entwickelt wurde, stellen einen Verstoß gegen die Pflichten des Verantwortliches gemäß Art. 2 dieser DPA und Art. 17 des Abkommens dar.

2. Pflichten des Verantwortliches

Der Verantwortliche erklärt und garantiert, dass er die Datenschutzbestimmungen einhält und insbesondere die Rechtmäßigkeit der durch die Software durchgeführten Datenverarbeitung beurteilt und die Rechte der betroffenen Parteien gewährleistet.

Der Verantwortliche ist auch dafür verantwortlich, die Sicherheit der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten, die unter Berücksichtigung des Zustands der Daten ein Sicherheitsniveau gewährleisten müssen, das den Risiken der Datenverarbeitung und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist, unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Kosten ihrer Umsetzung.

Der Verantwortliche verpflichtet sich, personenbezogene Daten über die Software unter Berücksichtigung der Projektgestaltung der Software zu verarbeiten und keine anderen Verarbeitungsvorgänge als diejenigen durchzuführen, für welche die Software konzipiert ist.

3. Pflichten des Auftragsbearbeiters

Der Auftragsbearbeiter verpflichtet sich:

  • personenbezogene Daten im Rahmen des vom Verantwortlichen erteilten Auftrags zu behandeln, gemäß den von ihm mit dieser DPA erteilten Anweisungen und ausschließlich für die Zwecke der Verarbeitung;
  • informiert unverzüglich die Verantwortlichen, wenn die Anweisungen gegen die geltenden Datenschutzgesetze verstoßen;
  • personenbezogene Daten für die im Anhang 1-bis genannten Zeitraum zu behandeln;
  • den Zugriff auf personenbezogene Daten ausschließlich speziell autorisiertem, entsprechend geschultem und ausgebildetem Personal zu gestatten, ausschließlich für die in dieser DPA genannten Zwecke;
  • gibt personenbezogene Daten nicht ohne vorherige Genehmigung des Verantwortlichen an Dritte weiter, unbeschadet der Bestimmungen zur Benennung zusätzlicher Verantwortliche und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

4. Anweisung zu Methoden der Datenverarbeitung

Der Verantwortliche gibt die folgenden Anweisungen, zu deren Einhaltung sich der Auftragsbearbeiter verpflichtet:

  • einhalten der Datenschutzgesetze des Bundes und der Europäischen Union, falls anwendbar;
  • überprüft regelmäßig die Angemessenheit der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Hinblick auf das mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundene Risiko und ergreift, wenn notwendig, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit;
  • verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen des erteilten Mandats;
  • informiert die Verantwortlichen über jede Verletzung der Datensicherheit, die im Rahmen seiner Aktivitäten auftreten können, und gibt dabei die Art und Anzahl der gefährdeten personenbezogenen Daten, die Kategorien und die Anzahl der interessierten Parteien an, die wahrscheinlichen Folgen der Datenverletzung, der Konsequenzen, die er zu ergreifen gedenkt, um den Verstoß zu beheben;
  • informiert den Verantwortlichen, wenn die Ausführung der Dienste zu einem Verstoß gegen die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten führen könnte;
  • teilt dem Verantwortlichen alle eingegangenen Anfragen zur Ausübung der Rechte interessierter Parteien mit.

5. Sicherheit der Anwendung

Der Auftragsbearbeiter ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten und Verstöße gegen die Datensicherheit zu vermeiden, wobei er die Sicherheitsanforderungen gemäß den Artikeln 1 bis 3 der Datenschutzverordnung vom 31. August 2022 („DSV“) einhält und ergreift die weiteren erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage der konkreten Bedürfnisse und Risiken, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden sind.
Auf Anfrage des Verantwortlichen übermittelt der Auftragsbearbeiter die Liste der ergriffenen Maßnahmen.

6. Pflichten der Mitwirkung des Auftragsbearbeiters gegenüber dem Verantwortlichen

Auf Anfrage des Verantwortlichen stellt der Auftragsbearbeiter ihm die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung, um die Einhaltung dieser DPA und der geltenden Gesetzgebung nachzuweisen.
Die Präsentation der Dokumentation erfolgt ausschließlich in Papierform. Der Verantwortliche verzichtet auf die Möglichkeit, Kontrollen und/oder Prüfungstätigkeiten in Bezug auf die Methoden der vom Auftragsbearbeiter durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten durchzuführen. Ausgenommen sind Prüfungstätigkeiten beim Auftragsbearbeiter.
Der Auftragsbearbeiter verpflichtet sich, den Verantwortliche in Bezug auf die ihm übertragenen Verarbeitungstätigkeiten wie folgt zu unterstützen:

  • bei der Durchführung einer Folgenabschätzung und den zur Umsetzung durchgeführten Aktivitäten gemäß den Artikeln 22 und 23 DSG;
  • bei der Meldung einer Sicherheitsverletzung gemäß Art. 24 des DSG;
  • bei der Bereitstellung der notwendigen Unterstützung bei der Verwaltung von Anfragen zur Ausübung der Rechte betroffener Personen;
  • bei der Bearbeitung von Informationsanfragen oder Dokumentationsersuchen, die an den Datenschutzbeauftragten des Bundes oder des Kantons (jeweils „EDÖB“ und „KDSV“) gerichtet werden.

7. Verarbeitung durch weitere Datenverantwortliche

Der Verantwortlich erteilt dem Auftragsbearbeiter eine allgemeine Genehmigung, die von dieser DPA erfassten Datenverarbeitungstätigkeiten den in Anhang 1-ter genannten Personen als zusätzliche Datenverantwortliche zu übertragen. Weitere Datenverantwortliche sind an die gleichen Vertragsbedingungen gebunden, um die personenbezogenen Daten dieser DPA zu schützen.
Im Falle von Änderungen in der Liste der Datenverantwortlichen informiert der Auftragsbearbeiter unverzüglich den Verantwortlichen. Im Fall, indem der Verantwortliche nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mitteilung einen begründeten Widerspruch einlegt gegen den mitgeteilten Namen des zusätzlichen Datenverantwortlichen, gilt dieser Name als vom Verantwortlichen autorisiert.

8. Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland

Eine Übermittlung von Daten ins Ausland durch den Auftragsbearbeiter erfolgt ausschließlich unter Einhaltung der in Abschnitt 3 des DSG festgelegten Regeln.
Der zusätzliche Auftragsbearbeiter kann weitere Übermittlungen personenbezogener Daten ins Ausland durchführen, sofern dies den geltenden Vorschriften entspricht.

9. Voraussetzungen, Anlagen und Definitionen

Die Voraussetzungen und Anlagen sind wesentliche Bestandteile dieser DPA.
Die in dieser DPA verwendeten Begriffe und Ausdrücke im Zusammenhang mit der Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten haben die Bedeutung, die ihnen das DSV zuschreibt.

10. Gültigkeitsdauer und geltendes Recht

Die Dauer dieser DPA entspricht der Dauer des Abkommens und endet in dem Moment, in dem die letzte zur Ausführung des Abkommens durchgeführte Operation abgeschlossen wurde. Das DSG gilt auch dann als beendet, wenn der Verantwortliche gegen die in Art. 2 genannten Verpflichtungen verstößt.
Für dieses DPA gilt das schweizerisches Bundesrecht.

 

Anhang 1-bis - Verarbeitungsvorgänge sind an den Auftragsbearbeiter zu delegieren

Kategorien von Interessenten, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Mitarbeiter und Arbeitnehmer des Verantwortlichen

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Identifikationsdaten, Kontaktdaten, Daten zur Lohnvergütung, Daten zur Art und Weise der Leistungserbringung (Arbeitsstunden, Urlaub, Bewilligungen), Bank- und Zahlungsdaten

Personenbezogene Daten, die besonders schützenswert sind

Daten über Gesundheit und religiöse Meinungen (d. h. die Informationen, die für die Erteilung einer Arbeitsbewilligung erforderlich sind)

Natur der Behandlung

Bereitstellung der Software Easysalary.ch

Zwecke, für die personenbezogene Daten, die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

Wartung und Bereitstellung der durch die Software garantierten Dienste und Funktionen

Behandlungsdauer

Entspricht der zwischen den beiden Organisationen bestehenden Vereinbarung.

 

Anhang 1-ter - Liste der zusätzlichen Datenverantwortlichen

Name

Registrierter Firmensitz

Zugeordnete Verarbeitungsaktivitäten

Tinext SA

Viale Serfontana 7, 6834 Morbio Inferiore

Miete und Wartung von Serverinfrastruktur