Der Lohnausweis wird automatisch erstellt und die darin ersichtlichen Daten beziehen sich auf die während des Jahres bewilligten Lohnabrechnungen. Einzig jene Informationen, welche unter der Sektion “Stammdaten > Mitarbeiter > Lohnausweis” aufgeführt sind, können vom Benutzer geändert werden.
Die offiziellen, ausführlichen Angaben in Bezug auf das Ausfüllen des Lohnausweises können mittels nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
- PDF: Offizielle Wegleitungen für das Ausfüllen des Lohnausweises
Das Vorgehen: die KTG-Abzüge sowie auch die Krankenkassenspesen müssen auf dem Lohnausweis unter Blatt 3 - Punkt 13 der Steuererklärung aufgeführt sein, währenddem die gesetzlichen Abzüge AHV/IV/EO/ALV/NBUV unter Ziffer 11.1 derselben aufzuführen sind.
Im Lohnausweis unter Ziffer 9 sind nur die gesetzlichen Abzüge AHV/IV/EO/ALV/NBUV aufgeführt. Die Abzüge für KTG und UVG hingegen können unter Ziffer 15 des Lohnausweises eingefügt werden. Das System führt diese Operation automatisch durch und fügt einen Vermerk hinzu, zum Beispiel: “Abzug Krankheit: xxx.xx CHF”
Die untenstehende Tabelle zeigt auf, wie das System die Beiträge der Ziffern 13 und 15 aufgrund der Lohnabrechnungen und der Benutzerangaben aufführt.
Bedingungen gemäss Rz 52 sind erfüllt | Bedingungen gemäss Rz 52 sind nicht erfüllt | |
Genehmigtes Spesenreglement: vorhanden | Unter Ziffer 13 erscheinen keine Beträge, Bemerkungen unter Ziffer 15. |
Unter Ziffer 13 erscheinen keine Beträge, Bemerkungen unter Ziffer 15. |
Genehmigtes Spesenreglement: nicht vorhanden | Unter Ziffer 13 erscheinen keine Beträge, es wird ein Kreuz (X) eingesetzt unter Ziffer 13.1. |
Das System setzt die Spesenbeträge unter Ziffer 13. |