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BVG

Korrektur der BVG-Beiträge am Jahresanfang

Sobald die Pensionskasse die neuen, für das laufende Jahr gültigen BVG-Beiträge mitteilt, welche den Mitarbeitern in Abzug gebracht werden müssen, ist folgende Prozedur notwendig: (1) den neuen Betrag in den Daten des Mitarbeiters ändern und (2) möglicherweise eine Korrektur der in den Vormonaten abgezogenen Prämie vornehmen.

1. Um die neuen BVG-Beträge ändern zu können, gilt folgende Prozedur : innerhalb der Sektion Stammdaten/Mitarbeiter/Berechnungsparameter, “BVG” auswählen und Taste “Zeile hinzufügen” wählen. Das gültige Datum in der neuen Zeile eingeben (zum Beispiel, wenn für Januar und Februar bereits Lohnabrechnungen erstellt wurden, das Datum ab 1. März) und danach im Feld “Monatsbetrag” den neuen Beitrag einfügen.

2. Während der Vorbereitung der Lohnabrechnungen, zum Beispiel für den Monat März, um die Korrektur auszuführen, wie folgt vorgehen: innerhalb der Sektion Lohnabrechnungen/ vorbereiten/bewilligen für jeden Mitarbeiter die Lohnart “5050.1 Korrektur BVG-Beitrag” hinzufügen und unter der Spalte “Betrag” die Differenz eingeben, die dem Mitarbeiter zu überweisen/abzuziehen ist. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem neuen und dem alten BVG-Abzug, multipliziert mit den Monaten, die “korrigiert” werden müssen.

Der BVG-Abzug erscheint multipliziert (x2, x3, etc.)

Der Multiplikator 4 bedeutet, dass eine Monatsabrechnung erstellt wird, ohne die vorhergehenden drei Monate bewilligt zu haben. Beispielsweise erstellen Sie die Lohnabrechnung für den Monat Mai, aber Februar, März und April sind nicht bewilligt worden.

Es ist wichtig, die Lohnabrechnungen ab Jahresanfang (oder ab Eintrittsdatum) zu erstellen und zu bewilligen.